Möchten Sie als Erblasser Gutes tun und dabei Spuren für kommende Generationen hinterlassen?

Dann sollten Sie Ihren letzten Willen in einem Testament regeln.

Vorteile:

  • Sie selbst bestimmen, wer welchen Anteil Ihres Vermögens erhält. Missverständnisse und Streitereien werden so vermieden.
  • Den Wunsch, Menschen, Organisationen oder soziale Projekte zu unterstützen, können Sie mit einem Testament umsetzen. 
  • Wer keine Nachkommen hat und auf ein Testament verzichtet, der vererbt dem Staat. 
  • Vermächtnisse und Erbschaften an uns sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Ein Testament zu erstellen ist eine Chance, über Ihr Leben hinaus, Zukunft zu gestalten. Zudem ist es einfach und kostet Sie nichts. Sie nehmen ein Blatt Papier in die Hand und verfassen handschriftlich was Sie regeln möchten. Sie haben dabei einen großen Gestaltungsfreiraum. Natürlich können Sie auch Sachwerte vererben. 

Am Schluss setzen Sie auf Ihr Testament das Datum ein und unterschreiben mit Vor- und Nachnamen. Schon fertig ist das Testament. 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten bestehen, eigenhändig oder notariell ein Testament zu verfassen.

Das eigenhändige Testament kann jederzeit und überall geschrieben werden.
Es muss vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
Schreibmaschine, Computer und andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Es sollte eine Überschrift haben wie beispielsweise »Mein Testament«, »Mein letzter Wille« etc. und mit Ort und Datum versehen sein. 
Erben und Vermächtnisnehmer sollten mit Vor- und Nachnamen und Adresse eindeutig bezeichnet werden, um einerseits Verwechslungen zu vermeiden und andererseits das Auffinden dieser Personen zu erleichtern.
Es ist dringend zu empfehlen, sein Testamten beim Amtsgericht in die Verwahrung zu geben.
Sie können dadurch sicherstellen, dass Ihr Testament nicht verloren geht.

Wenn Sie Gewissheit darüber haben wollen, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei und vor allem eindeutig auf Papier gebracht wird, dann sollten Sie es gemeinsam mit einem Notar verfassen. Er wird Sie zunächst beraten und Ihren letzten Willen in einer Niederschrift abfassen. Die Notargebühren orientieren sich am Wert des zu vererbenden Vermögens.
Notarielle Testamente werden automatisch in amtliche Verwahrung genommen und im zentralen Testamtsregister registriert. 

Sie sind ein Ehepaar und möchten sich jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann spricht man von einem Berliner Testament.
Dafür gelten die gleichen Regeln wie für das eigenhändige oder das notarielle Testament. Sie müssen es auf jeden Fall gemeinsam unterschreiben. Erst nach dem Tod von Mann und Frau erben Dritte wie z.B. Kinder, Freunde oder eine soziale Einrichtung.
Um spätere Pflichtstreitereien zu vermeiden, empfehlen wir die Unterstützung durch Fachanwälte für Erbrecht.

Mit dem sog. Behindertentestament ermöglicht der Gesetzgeber, vererbtes Vermögen zu sichern.
So kann einem Menschen mit Behinderung – insbesondere nach dem Tod seiner Eltern – eine hohe Lebensqualität gesichert werden. Die Gestaltung eines Testamentes für Menschen mit Behinderung ist extrem schwierig. Deshalb sollten Sie unbedingt anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit einem Vermächtnis können Sie einzelnen Personen oder gemeinnützigen Organisationen Anteile aus Ihrem Nachlass unmittelbar zuwenden. Vermächtnisnehmer werden vom Nachlassgericht ebenso wie die Erben direkt benachrichtigt. Vermächtnisnehmer können sich anschließend direkt an den Erben bzw. die Erben wenden und den Geldbetrag, das Sparkonto, Wertpapiere, GmbH-Anteile oder die Immobilie bei den Erben geltend machen. Mit der juristischen Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts mehr zu tun. 

Der Erbvertrag kann zu Lebzeiten des Erblassers direkt mit den Erben abgeschlossen werden. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Je nach Vereinbarung ist ein Erbvertrag in der Regel bindend und kann nur von beiden Parteien gemeinschaftlich abgeändert werden. Vorteil für den Erben: Er kann auf seine Position als Erbe oder auch Vermächtnisnehmer vertrauen. Aber Vorsicht: Verbraucht der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten vollständig, verbleibt auch dem Erbvertragserben bzw. Vermächtnisnehmer nichts mehr.
Ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, wenn z.B. nicht verheiratete Partner dieselbe erbrechtliche Bindung wie bei einem gemeinschaftlichen Testamt von Ehepartnern sicherstellen wollen.

Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern. Und dauerhaft in die Zukunft hineinwirken. 

Bei einer Unterstiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit einem Sondervermögen, das ein Stifter einem zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt. Die Unterstiftung ist also keine Rechtsperson, sondern wird von der Dachstiftung in allen Rechtsgeschäften vertreten. Sämtlicher Verwaltungsaufwand wird durch die Dachstiftung getragen. Die Dachstiftung stellt Fachwissen und Infrastruktur bereit. Unterstiftungen sind üblicherweise als Förderstiftungen ohne eigene Projektarbeit gestaltet. Die Unterstiftung ist keine Stiftung zweiter Klasse, sondern eine gute Alternative. Sie kann schnell und unkompliziert ins Leben gerufen werden, da sie keine staatliche Anerkennung benötigt. Besonders interessant ist, dass die Unterstiftung kein Mindestvermögen haben muss.
Sie können eine Unterstiftung zu Lebzeiten gründen oder aber »von Todes wegen« errichten, d.h. mit einem Testament. Dieses Testament können Sie privatschriftlich verfassen oder von einem Notar aufsetzen lassen.

Durch eine Unterstiftung können Sie Ihren Willen über Jahrhunderte Wirken lassen. Die Stiftung kann Ihren Namen tragen. Sie müssen sich um die Verwaltung Ihrer Stiftung nicht kümmern. Mit der Satzung setzen Sie einen oder mehrere Schwerpunkte, die Sie mit Ihrem Vermögen unterstützen, wie beispielsweise die Finanzierung der Verbreitung der Losungen. 

Die Graf-Zinzendorf-Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit zur Gründung einer Unterstiftung.